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   OLG Stuttgart, 02.03.2006 - 2 U 126/05   

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https://dejure.org/2006,13235
OLG Stuttgart, 02.03.2006 - 2 U 126/05 (https://dejure.org/2006,13235)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.03.2006 - 2 U 126/05 (https://dejure.org/2006,13235)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. März 2006 - 2 U 126/05 (https://dejure.org/2006,13235)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gerüstunfall: Verkehrssicherungspflichtverletzung des Architekten; Rechtskrafterstreckung auf am Prozess nicht beteiligten Gesamtschuldner

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Frage der materiell- rechtlichen Erstreckung der Rechtskraftwirkung auf nicht am Prozess beteiligte Gesamtschuldner; Haftungsrechtliche Einordnung einer gefälligkeitshalber übernommenen Bauüberwachung durch einen Architekten; Deliktsrechtliche Verantwortung eines ...

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Rechtskrafterstreckung auf unbeteiligte Gesamtschuldner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 739
  • MDR 2008, 491
  • NZBau 2007, 591
  • BauR 2006, 1493
  • BauR 2006, 2110 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 12.03.1999 - 2 U 74/98

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für aus Verletzung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.03.2006 - 2 U 126/05
    Im Klageverfahren dieses Unfallopfers gegen den Versicherungsnehmer der Klägerin, dortigen Beklagten Ziff. 1, und die jetzigen Beklagten, die dortigen Beklagten Ziff. 2 und 3, hatte der Senat unter Berücksichtigung eines Mitverschuldensanteils von 1/4 beim Opfer R. alle Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt sowohl zur Zahlung eines Schmerzensgeldes als auch auf Feststellung der Eintrittspflicht für den aus diesem Schadensereignis erwachsenden materiellen Schaden, soweit kein Anspruchsübergang stattgefunden hat (U. v. 12.03.1999 - 2 U 74/98 - K 1 = Bl. 16; veröffentlicht in NJW-RR 2000, 752).

    a) An dieser Bewertung ändert sich nichts dadurch, dass die Beklagten, bezüglich deren eine eigene Verkehrssicherungspflicht zu unterstellen ist und die damit als Gesamtschuldner in ein Gesamtschuldverhältnis mit dem Versicherungsnehmer der Klägerin treten (so auch Senat NJW-RR 2000, 752, 754 [I 3]), über den weiteren Gebäudeausbau durch die rechtzeitige Übergabe von Plänen (so Klägerin, Pläne K 4 = Bl. 67 - Anl.; Zeuge Fischer - Bl. 44, 58, 154, 158, 161) oder - so der Senat in seinem vorbezeichneten Urteil - schon durch die Anschauung der Umgebungsbebauung, an welche erwartbar stilistisch-konstruktiv in gleicher Weise angeschlossen werde, informiert sein mussten.

  • OLG Düsseldorf, 05.02.1991 - 4 U 68/90

    Gesamtschuldner; Urteil; Haftung; Innenausgleich

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.03.2006 - 2 U 126/05
    Auch dem Umstand der Zahlung kommt keine sich aus § 325 ZPO ergebende Bindungswirkung zu, wenn es an einer Ausgleichsverpflichtung fehlt (OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 922, 923; Staudinger/Noack a.a.O. § 425, 118).
  • BGH, 07.07.1970 - VI ZR 223/68

    Verantwortung des Verlegers für Korrekturtätigkeiten der Verfasser von Texten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.03.2006 - 2 U 126/05
    Im Innenausgleichsverhältnis stellen sie jedoch gegenüber der Klägerin eine Haftungseinheit dar, sodass auf sie nur eine gemeinsame einheitliche Quote entfällt (BGH DB 1970, 1682 [Rz. 22]; Palandt/Grüneberg a.a.O. § 426, 11; Gehrlein in Bamberger/Roth a.a.O. § 426, 4 und 10).
  • OLG Celle, 19.06.2001 - 16 U 260/00

    Schadensersatzanspruch gegen den Architekten wegen mangelhafter Bauüberwachung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.03.2006 - 2 U 126/05
    Denn übernimmt ein Architekt gefälligkeitshalber die Überwachung eines zu errichtenden Objekts, haftet er angesichts der überragenden wirtschaftlichen Bedeutung einer sorgfältigen Bauüberwachung nach denselben Maßstäben wie ein Architekt (OLG Hamm BauR 2002, 1427, 1428 - BGH NAB v. 18.04.2002 - VII ZR 281/01).
  • BGH, 15.06.1993 - XI ZR 133/92

    Rechtskrafterstreckung bei Gesamtschuldverhältnissen - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.03.2006 - 2 U 126/05
    Die Gesamtschuld als solche bewirkt grundsätzlich keine materiell-rechtliche Erstreckung der Rechtskraftwirkung etwa auf die am Prozess nicht beteiligten Gesamtschuldner (BGH NJW-RR 1993, 1266, 1267; Staudinger/Noack, BGB [2005], § 425, 70; Palandt/Grüneberg, BGB, 65. Aufl., § 425, 8; Bydlinski in MünchKomm, BGB, 4. Aufl., § 425, 29; Wolf in Soergel, BGB, 12. Aufl., § 425, 19).
  • BGH, 18.04.2002 - VII ZR 281/01

    Teure Gefälligkeit!

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.03.2006 - 2 U 126/05
    Denn übernimmt ein Architekt gefälligkeitshalber die Überwachung eines zu errichtenden Objekts, haftet er angesichts der überragenden wirtschaftlichen Bedeutung einer sorgfältigen Bauüberwachung nach denselben Maßstäben wie ein Architekt (OLG Hamm BauR 2002, 1427, 1428 - BGH NAB v. 18.04.2002 - VII ZR 281/01).
  • OLG Hamm, 23.08.2011 - 21 U 11/10

    Haftung eines Architekten aufgrund von Planungsfehlern; Anforderungen an den

    Eine rechtsgeschäftliche Bindung liegt allerdings insbesondere dann nahe, wenn der Begünstigte sich erkennbar auf die Zusage verlässt und für ihn erhebliche wirtschaftliche Werte auf dem Spiel stehen (OLG Celle, Urteil vom 31.05.2001, 16 U 260/00, juris Rn.45; OLG Köln, NZBau 2006, 183-184, juris, Rn. 6; OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.12.2009, 15 U 243/08, juris, Rn. 35; OLG Stuttgart, BauR 2006, 1493-1496, juris, Rn. 27; BGHZ 21, 102-112, juris, Rn. 14; vgl. auch BGH NJW 1996, 1278 ff).

    Insoweit schließt sich der Senat der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung an (vgl. BGH, NJW 1996, 1278-1279, juris, Rn. 21; OLG Celle, a.a.O., Rn. 48; OLG Köln, a.a.O.; OLG Karlsruhe, a.a.O., Rn. 39; OLG Stuttgart, BauR 2006, 1493-1496, juris, Rn. 27; vgl. auch BGHZ 21, 102-122, juris, Rn. 19).

  • OLG München, 26.03.2009 - 23 U 4885/08

    Verjährung des auf den leistenden Gesamtschuldner übergegangenen

    Die von Beklagtenseite zitierte Entscheidung des OLG Stuttgart vom 02.03.2006 (NJW-RR 2007, 739 ff.), die eine Rechtskrafterstreckung ablehnt, ist daher im vorliegenden Fall nicht einschlägig.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2019 - L 16 KR 61/16

    Schadensersatzanspruch wegen Pflichtverletzungen gegen Verwaltungsratsvorsitzende

    Dies gilt auch, wenn die Gesamtschuldner gleichzeitig in einem Prozess verklagt und verurteilt werden (OLG Stuttgart, Urteil vom 2. März 2006 - 2 U 126/05 Rdnr 26).
  • OLG Hamm, 17.06.2014 - 24 U 20/13

    Pflicht des Architekten zur Überwachung der Abdichtung im Bereich des Anschlusses

    Die Pflicht zur Bauüberwachung erstreckt sich dabei auch gerade darauf, die Arbeiten aller am Bau tätigen Unternehmer gezielt zu koordinieren und zu überwachen, um zu gewährleisten, dass das Bauwerk insgesamt mangelfrei und funktionstauglich errichtet wird (allgemein zum Inhalt der Bauüberwachungspflicht: BGH, NJW 1994, 1276, juris Rdnr. 11; vgl. zur - jedoch nicht nur bei der Bauüberwachung zu beachtenden - Koordinierungspflicht: OLG Stuttgart, NJW-RR 2007, 739, juris Rdnr. 29; Koeble, in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts (3. Aufl.), 12. Teil Rdnr. 429 a.E.).
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